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Anreise und Parken

Häufige Fragen zum Parkflächenmanagement

Das Freizeitzentrum Xanten nutzt seine vorhandenen Parkflächen zur gezielten Erweiterung der Angebote, zur besseren Nutzerlenkung und Reduktion der Falschparkerquote auf seinen privaten Parkflächen.
Darüber hinaus bildet die Parkraumbewirtschaftung als Teil des Parkflächenmanagements eine Maßnahme, um zusätzliche Einnahmen aus dem laufenden Betrieb zur Kostendeckung zu erzielen.

Das Parken ist kostenpflichtig auf den Parkplätzen P1 - P4 am Naturbad und Wasserskilift in Xanten-Wardt, auf dem Parkplatz des Hafens in Xanten-Wardt sowie auf den Parkplätzen P1 und P2 in Xanten-Vynen. Zur ÜbersichtskarteAuf den Parkflächen am Wassersportzugang "Mast 3" und im Hafen Xanten gelten die Parkbedingungen des Parkflächenmanagements, die der jeweiligen Beschilderung vor Ort entnommen werden können. Parkverstöße werden auch hier sanktioniert.

Zum Einsatz kommt ein kontaktloses System nach dem sogenannten Free flow-Prinzip: Das Fahrzeug bzw. dessen Kennzeichen wird bei der Ein- und Ausfahrt am Parkplatz kamerabasiert gelesen.

Die anfallenden Parkgebühren können online bargeldlos bezahlt werden. Hierfür stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:
Scan & Pay: Auf den Schildern auf den Parkplätzen führt ein Link zum Zahlungsportal des Parksystem-Anbieters Arivo unter der Internetadresse: www.arivo.info/fzx
Dort können angefallene Parkgebühren auch noch bis 48 Stunden nach der Ausfahrt vom Parkplatz online beglichen werden.
Parking-Apps: Die Parkgebühren können über die marktführenden Parking-Apps "easypark" und "Parkster(R)" beglichen werden.
Kassenautomaten: An zentralen Standorten sind zusätzlich Parkautomaten installiert, an denen die Parkgebühren vor Ort bargeldlos entrichtet werden können. Standorte sind in Xanten-Wardt am Hafen (Am Meerend 150) und am Zentralen Platz (Am Meerend 2) sowie im Hafen Xanten-Vynen (Alt-Vynscher-Weg 5a).

Die Zahlung der Parkgebühren an den Kassen des Freizeitzentrums Xanten ist hingegen nicht möglich.

Im Zahlungsportal ist der Parkvorgang aufrufbar, sobald Parkgebühren anfallen und bis 48 Stunden nach der Ausfahrt vom Parkplatz.

Möglicherweise ist das Zahlungsmittel nicht nutzbar, z.B. wegen fehlender Kontodeckung. Bitte ein anderes Zahlungsmittel nutzen, etwa Kredit- statt EC-Karte.

Auch als Privatgrundstücke unterliegen unsere Parkplätze den Regeln des ruhenden öffentlichen Verkehrsraums. Verkehrsteilnehmer melden Unfälle den üblichen Ansprechpartnern und aktivieren bei Bedarf die Rettungskette.

Sachschäden hat der Verursacher dem Geschädigten zu melden. Erfolgt keine Meldung, liegt der Straftatbestand der Unfall-/Fahrerflucht vor.
Wurden Parkplatzeinrichtungen beschädigt, sind diese umgehend dem Freizeitzentrum Xanten zu melden.

Die an den Parkplätzen ausgeschilderten Parkzeiträume geben an, in welchem Zeitraum auf den jeweiligen Parkplätzen geparkt werden darf. Die Zeiträume können sich unter anderem etwa aus den Betriebszeiten der Parkplätze ergeben, da wir hier auch behördlichen Vorgaben folgen müssen.
Parken außerhalb der angegebenen Parkzeit wird daher sanktioniert.

Das Parken zu Übernachtungszwecken ist auf den Parkflächen der Freizeitzentrum Xanten GmbH verboten.
Auf dem Wohnmobilparkplatz am Hafen Wardt ist das Parken über Nacht nur für Wohnmobile mit entsprechendem Ticket zulässig.

Für Inhabende einer gültigen Wassersportzulassung für die Xantener Nord- und Südsee, bei deren Kauf/Vertrag ein Kfz-Kennzeichen hinterlegt wurde, ist das Parken am jeweiligen Gültigkeitstag inkludiert.

Die Parkgebühren können noch bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt vom Parkplatz online entrichtet werden.

Leider ist eine Berücksichtigung nur möglich, wenn das Autokennzeichen hinterlegt ist. Unterbleibt die Angabe, erfolgt im Falle der Nutzung unserer Parkflächen eine Sanktionierung im Zuge des Parkflächenmanagements. Daher bitte den Kauf der Wassersportzulassung erst dann tätigen, wenn das Autokennzeichen bekannt ist. Anderenfalls sind die Parkgebühren zu entrichten.

Für (Motor-) Räder werden keine Parkgebühren erhoben.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Parkplatznutzung im Freizeitzentrum Xanten sind hier abrufbar. Die Datenschutzerklärung kann hier (Download PDF-Datei, ca. 756 kB) eingesehen werden.

Auf ausgewiesenen Parkflächen kann innerhalb der beschilderten Parkzeit mit einer gültigen Berechtigung kostenlos geparkt werden. Hierbei handelt es sich um eine gültige Wassersportzulassung, bei der beim Kauf das entsprechende Kfz-Kennzeichen hinterlegt wurde.
Parken ohne Berechtigung wird daher sanktioniert.

Bitte wende Dich bei Rückfragen zu Zahlungsaufforderungen ausschließlich an die in der Zahlungsaufforderung angegebene Kontaktmöglichkeit.
Halte hierbei die Vorgangsnummer bereit und gib stets das Aktenzeichen an.